
Bares Geld sparen
Förderung für einen Fenster- und Türenaustausch
Fenster und Türen zählen zu den größten Energieschwachstellen eines Hauses. Mit einer energetischen Modernisierung reduzieren Sie Wärmeverluste, senken Ihre Heizkosten und steigern den Wohnkomfort. Gleichzeitig profitieren Sie, je nach Maßnahme, von einer staatlichen Förderung von bis zu 20 % über KfW oder BAFA.

Unterstützung bei der Modernisierung
Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Profitieren Sie von einer steuerlichen Förderung in Höhe von 20 % der Modernisierungskosten im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung nach §35c EStG.
Vorteile einer steuerlichen Förderung
- Staatliche Förderung von 20 %
- Bauherrenfreundliche Umsetzung ohne Energieberater oder Gutachten
- Erstattung in drei folgenden Jahres-Steuererklärungen
Details: Was wird gefördert?
Was wird gefördert?
- Die Modernisierung von Fenstern und Außentüren als Teil einer energetischen Gebäudesanierung
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
- Bis zu 20% staatliche Förderung auf förderfähige Material- und Lohnkosten
- Pro Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000€ begrenzt
- Demnach förderfähige Investitionen bis 200.000€ pro Wohngebäude
- Der Förderhöchstbetrag gilt für alle förderfähigen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
Was sind die Anforderungen?
Eine Förderung ist möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Objekt wird ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt
- Das Objekt liegt im europäischen Wirtschaftsraum
- Das Objekt ist älter als 10 Jahre (Herstellungsbeginn)
- Für das Objekt wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme in Anspruch genommen
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von maximal Uw 0.95 W/(m²K) maximal Uw 1.1 W/(m²K) bei barrierearmen oder einbruchhemmenden Fenstern
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von maximal Ud 1,3 W/(m²K)
Wie beantrage ich die Förderung?
Förderfähig sind Maßnahmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss weder ein Antrag gestellt noch ein Gutachten von einem Energieberater eingeholt werden
- Die Arbeiten an Ihrem Objekt werden im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die Voraussetzungen sowie die korrekte Eintragung der Förderung in Ihrer Steuererklärung
- Die Erstattung erfolgt anschließend in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen
KfW-/BAFA-Förderung: Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BAFA unterstützt den Austausch energieeffizienter Fenster und Außentüren mit attraktiven Zuschüssen – profitieren Sie von einer Förderung von bis zu 20 %.

Vorteile einer KfW- / BAFA-Förderung
- Staatliche Förderung von 20 % mit Energiefahrplan
- Zuschuss oder Kredit auch für Eigentümer eines Objektes
- Zusammenarbeit mit Energieberater bei größeren energetischen Sanierungen
Details der Förderung
Was wird gefördert?
- Die Modernisierung von Fenstern und Außentüren als Teil einer energetischen Gebäudesanierung
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
- Bis zu 20% Förderung, wenn ein Energiefahrplan vorzuweisen ist und bis zu 15% ohne Energiefahrplan
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000€
- Pro Wohneinheit ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000€ begrenzt
- Demnach förderfähige Investitionen bis 60.000€ pro Wohneinheit
- Der Förderhöchstbetrag gilt für alle förderfähigen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
Was sind die Anforderungen?
Eine Förderung ist möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten (kein Ferienunterkünfte)
- Sie sind Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Der Bauantrag für das Objekt wurde vor dem 01.02.2002 gestellt
- Für das Objekt wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme in Anspruch genommen
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von maximal Uw 0.95 W/(m²K)
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von maximal Ud 1,3 W/(m²K)
Wie beantrage ich die Förderung?
Förderfähig sind Maßnahmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ein Energieberater überprüft den Antrag und initiiert alle erforderlichen Schritte für die Beantragung einer Förderung. Der Energieberater ist durch den Auftragnehmer zu beauftragen.
- Die Montage geschieht unter Berücksichtigung des Feuchte- und Lüftungskonzepts für eine dauerhaft sichere Sanierung
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